Besoldungsrechner Baden-Württemberg – Gehaltsrechner für Beamte 2026
Besoldungstabellen & Rechner für Beamte und Richter
Tabellen & Besoldungsrunden: Wähle zwischen der aktuellen Fassung für 2025 (inklusive der Erhöhung von +5,5 % ab dem 01.02.2025) und den Prognosen für die kommenden Anpassungen (z. B. +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027 und +1,0 % ab Januar 2028).
- Besoldungsrechner BW: Gib deine individuellen Daten ein. Unser Rechner berücksichtigt nicht nur deine Besoldungsgruppe, sondern auch BW-spezifische Details wie den Familienzuschlag, Abzüge durch Teilzeit, die Beihilfe (sowie die aktuelle Thematik rund um die Kostendämpfungspauschale) und die Strukturzulage für den mittleren (mD), gehobenen (gD) und höheren Dienst (hD).
Alle Beträge in den Tabellen sind monatliche Grundgehaltssätze in Euro ohne Zuschläge. Nutze den Rechner, um alle beamtenrechtlichen Zulagen und Abzüge für dein persönliches Ergebnis exakt zu kalkulieren.
Besoldungsrechner BW
Berechnung ohne Gewähr. Bitte beachten Sie unsere Rechtlichen Hinweise.
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Quelle: Destatis | destatis.de
Aktuelle Meldungen für Baden-Württemberg
- Besoldung in Sachsen: CDU und SPD planen schrittweise Erhöhung ab 2026Gute Nachrichten für die Beamtenschaft im Freistaat: Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben die Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs angekündigt. Ziel ist es, das aktuelle Tarifergebnis der Länder (TV-L) zeit- und systemgerecht auf die sächsische Besoldung und Versorgung zu übertragen. Jan Löffler (CDU) und Henning Homann (SPD) stellten klar, dass… Besoldung in Sachsen: CDU und SPD planen schrittweise Erhöhung ab 2026 weiterlesen
- Inflationsausgleich für Beamte abgeschlossen – Was kommt 2026 und danach?Die Besoldungsanpassung 2026 steht vor einer Zäsur: Die Sonderzahlungen sind ausgezahlt, die einmaligen Inflationsausgleichsprämien Geschichte – doch was kommt jetzt? Für Beamtinnen und Beamte in Deutschland stellt sich 2026 die entscheidende Frage: Wie entwickelt sich die Besoldung in den kommenden Jahren? Der Inflationsausgleich im Rückblick Im Rahmen der Tarifrunde 2023… Inflationsausgleich für Beamte abgeschlossen – Was kommt 2026 und danach? weiterlesen
- Stillstand in der zweiten VerhandlungsrundeDie Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verlaufen bislang ergebnislos. Auch in der zweiten Runde (15./16. Januar 2026) haben die Arbeitgeber kein abschlussfähiges Angebot vorgelegt. Der dbb wirft der Arbeitgeberseite eine „Verweigerungshaltung“ und Konfrontationskurs vor. Die zentralen Forderungen Der dbb hält an seinen ursprünglichen Forderungen fest und betont… Stillstand in der zweiten Verhandlungsrunde weiterlesen
Hintergrundwissen zur Besoldung in BW
Was beeinflusst mein Netto?
Dein Grundgehalt in Baden-Württemberg
Dein Grundgehalt bildet das Fundament deiner monatlichen Bezüge. Die Höhe ist im Landesbesoldungsgesetz (LBesG BW) festgeschrieben und wird vor allem durch zwei Faktoren bestimmt:
- Deine Besoldungsgruppe: Diese richtet sich nach deinem Amt (z. B. A13 für Lehrer oder A9 für den mittleren Dienst).
- Deine Erfahrungsstufen: Mit zunehmender Dienstzeit steigst du automatisch in den Stufen auf, was deine wachsende Berufserfahrung honoriert.
Die vollständige Übersicht aller Besoldungsgruppen (gültig ab 01.02.2025) kannst du hier einsehen:
👉 Aktuelle Besoldungstabelle BW öffnenBesonderheiten bei deinem Familienzuschlag
Die Berechnung in Baden-Württemberg ist speziell aufgebaut, um deine verfassungsgemäße Besoldung zu garantieren. Dein Zuschlag richtet sich nach deiner persönlichen Situation:
- Ehebezogener Teil: Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst.
- Kinderbezogener Teil (1. Kind): Ein fester Grundbetrag für dein erstes Kind.
- Die BW-Besonderheit beim 2. Kind: Dieser Zuschlag ist dynamisch. Er variiert je nach deiner Besoldungsgruppe und deiner Erfahrungsstufe.
- Ab dem 3. Kind: Hier erhältst du deutlich erhöhte Pauschalbeträge.
Die exakten Monatsbeträge findest du in der offiziellen Tabelle des LBV:
👉 Offizielle Tabelle: Familienzuschlag BW öffnenAbzüge: Was dir am Ende bleibt
Als Beamter zahlst du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das sorgt für ein höheres Netto im Vergleich zu Angestellten. Beachte aber zwei wichtige Punkte:
- Lohnsteuer: Diese wird direkt von deinen Bezügen einbehalten.
- Private Krankenversicherung (PKV): Da du beihilfeberechtigt bist, übernimmt das Land einen Teil deiner Krankheitskosten. Den Rest musst du über eine private Restkostenversicherung absichern.


